Häufig gestellte Fragen
Wieso muss ich trotz Rezept 10 Euro dazu bezahlen?
Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Sie für Hilfsmittel, die zu den Verbrauchsmaterialien zählen, wie Windeln, Elektroden u. ä., 10 Prozent pro Packung dazu bezahlen müssen.
Für Hilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten, Rollatoren u. ä. zahlen Sie ebenfalls 10 Prozent der anfallenden Kosten dazu. Die maximale Zuzahlungsgrenze liegt in beiden Fällen bei 10 Euro pro Monat.
Für eine eventuelle Zuzahlungsbefreiung setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Für welche Hilfsmittel benötige ich eine Verordnung von meinem Arzt?
In der Regel ist jedes Hilfsmittel verordnungspflichtig, für Reparaturen wird bei wenigen Krankenkassen eine Verordnung erwartet. Handelt es sich um einen Austausch, da eine Reparatur unwirtschaftlich wäre, ist eine Verordnung empfehlenswert. Für Pflegebetten und Hilfsmittel, die über die Pflegekasse bezahlt werden, muss zumindest der Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt werden
Muss die Verordnung zu meiner Krankenkasse oder zu Orthopartner Medizintechnik Porta GmbH?
Bitte schicken Sie Ihre Verordnung direkt zu dem von Ihnen gewählten Leistungserbringer. Wenn Sie von uns versorgt werden möchten, schicken Sie die Verordnung bitte an uns, MedizinTechnikPorta GmbH. Dadurch haben wir die Möglichkeit, alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. So hat auch diese weniger Aufwand alles zusammenzustellen, und Ihre Versorgung bleibt in einer Hand. So kann vermieden werden, dass eine Zuweisung des Kostenträgers vorgenommen wird. Sie haben als Patient das Recht, sich Ihren Dienstleister selber auszusuchen.
Kann ich mir mein Hilfsmittel aussuchen? Das Pflegebett gefällt mir nicht, kann auch ein modernes oder ein Holzbett geliefert werden?
Sobald Sie ein Hilfsmittel benötigen, ist es Aufgabe unseres Außendienstes bei Ihnen vor Ort ein sogenanntes Hilfsmittelaufmaß durchzuführen, damit wir mit Ihnen gemeinsam eine optimale Versorgung realisieren können. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin mit unserem Büro. Unsere Hilfsmittel entsprechen der aktuellen Norm und verlassen unser Lager im funktionstüchtigen Zustand. Sollten Sie eine höherwertige Versorgung wünschen, sind wir berechtigt, eine entsprechende Zuzahlung zu erheben. Eine Lieferung erfolgt zudem lediglich unter der Voraussetzung, dass das gewünschte Hilfsmittel zur Verfügung steht. Über solche Sondervereinbarungen werden selbstverständlich schriftliche Vereinbarungen getroffen.
Wie ist der derzeitige Stand meiner in Auftrag gegebenen Versorgung?
Bitte rufen Sie zur Klärung eines solchen Sachverhalts in unserem Büro an. Unsere qualifizierten Sachbearbeiter können anhand Ihrer Kontaktdaten den Stand der Bearbeitung in unserer EDV einsehen und geben diesen gerne an Sie weiter. Bei einer Neubestellung wird der Liefertermin durch den Hersteller bekannt gegeben. Unser Außendienst vereinbart dann telefonisch mit Ihnen sofort nach Eingang Ihrer Ware einen Auslieferungstermin.
Wie lange dauert es, bis ich versorgt werden kann?
Das hängt vom Hilfsmittel und dessen vertraglichen Regelungen zwischen Ihrer Krankenkasse und Ihrem Leistungserbringer ab. Bei Hilfsmitteln, die über die Versorgungspauschale und ohne Anpassung geregelt sind, kann die Versorgung sofort erfolgen. Für Hilfsmittel, die vorrangig aus dem Poolbestand einer Krankenkasse mit anschließender Kostenübernahmeerklärung versorgt werden, kann es zwischen einer und zwei Wochen dauern. Sofern eine Neulieferung für ein Hilfsmittel nach der schriftlichen Bewilligung vorgesehen ist, das bestellt werden muss, liegt die Dauer – je nach Lieferzeit des Herstellers – bei bis zu vier Wochen.
Kann ich bei Ihnen auch privat Geräte kaufen oder leihen?
Es kann alles aus unserer Angebotspalette privat gekauft und geliehen werden.
Was ist eine "Kassenleistung"?
Kassenleistungen sind alle Artikel und Leistungen mit einer Hilfsmittelverzeichnisnummer. Weiterhin gibt es das Kassenverzeichnis des Bundes, dort ist alles gelistet, was von den Krankenkassen übernommen wird. Grundsätzlich sollten Sie alle Hilfsmittel und Leistungen zuerst bei der Krankenkasse beantragen, denn es gibt Einzelfallentscheidungen, Sonderregelungen usw. Wir versuchen immer, die für Sie sinnvollste Lösung zu finden und Sie zu unterstützen.
Wer ist mein Ansprechpartner im Falle einer notwendigen Reparatur?
Bitte rufen Sie uns an und benennen Sie das genaue Problem. Wir vereinbaren dann einen Termin vor Ort bzw. in den Firmenräumen, um eine zeitnahe Behebung der Mängel zu realisieren.
Was passiert mit den Hilfsmitteln, wenn kein Bedarf mehr besteht?
Bitte setzen Sie sich in einem solchen Fall mit unserem Büro in Verbindung, und vereinbaren Sie einen Termin für die Abholung Ihrer Hilfsmittel, sofern es sich nicht um Ihr privates Eigentum handelt. Widerrechtlich einbehaltende Hilfsmittel werden Ihnen leider privat in Rechnung gestellt.